Zusammen mit dem Άρειος πάγος (Areopag) und dem Ελεγκτικό Συνέδριο (Rechnungshof) übt der Συμβούλιο της Επικρατείας (Staatsrat) die oberste Gerichtsbarkeit Griechenlands aus. Der Staatsrat steht dabei an der Spitze der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, wohingegen der Rechnungshof Rechtsprechungstätigkeit nur in Sonderbereichen ausübt.
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