Der Beitrag in der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik befasst sich mit der Systematik des Rechtsschutzes gegen die Ablehnung von Asylanträgen als “offensichtlich unbegründet” nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache “Gnandi”. Er kommt zu dem Schluss, dass die — in ihrer Begründung kaum überzeugende — Entscheidung des EuGH die Grundprinzipien des deutschen Asylverfahrens- und Asylprozessrechts zwar nicht beeinträchtigt hat, er aber dennoch — insbesondere im Hinblick auf Tenorierungspraxis des Bundesamts und die Möglichkeit der Verhängung von Abschiebehaft — im Einzelnen gravierende Auswirkungen auf das Asylverfahren hat.
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