Der Beitrag wirft einen Blick auf die zunehmende Ausweitung und Modernisierung der öffentlichen Videoüberwachung in den Vereinigten Staaten und untersucht, ob und ggf. wie die US-amerikanische Rechtsentwicklung mit der technischen Entwicklung Schritt gehalten hat. Hierbei kommt er zu dem Schluss, dass weder die US-amerikanische Bundesverfassung, die einzelnen Staatenverfassungen noch das einfache Recht auf Bundes- und Staatenebene geeignete Kontrollinstrumente für die alltägliche Überwachung des “öffentlichen” Lebens bereithalten und – trotz der anhaltenden Kritik von Bürgerrechtsorganisationen, rechtswissenschaftlicher Literatur und Teilen der Rechtsprechung – die Verantwortung für deren Ge- oder Missbrauch daher alleine in den Händen der Exekutive liegt.